Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der fotowerkstatt Müllerschön/mietstudio Müllerschön nachstehend Vermieter genannt
1.Allgemeines
Jede Vermietung der Studioräume, Ausrüstungsgegenstände und technischer Geräte erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Miet-und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Zu Fragen des Datenschutzes siehe Datenschutzerklärung
2.Mietpreis/Vertragsabschluss
Es gilt der vereinbarte Mietpreis. Ist kein Mietpreis vereinbart worden, bestimmt er sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Vermieters (fotowerkstatt Müllerschön / mietstudio Müllerschön). Der Mietpreis versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Angebote sind freibleibend und unverbindlich,sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird.
Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters und der telefonischen,mündlichen oder schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Mündliche Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung sind verbindlich. Die Beweislast trägt im Zweifel der Mieter.
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vemieter durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren und ist mit der Speicherung seiner persönlicher Daten (auch in elektronischen Medien) ausdrücklich einverstanden.
Die Inanspruchnahme von weiteren Serviceleistungen wie weiteres Equipment (z.B.Kamera/Speicherkarten), Fotoassistenz, Hilfe beim Set-Bau, Styling, Requisite, Catering,Hotel,...usw. können wir zusätzlich anbieten/vermitteln, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
Von Dritten erbrachte Leistungen werden mit 10% Handlingszuschlag abgerechnet.
3.Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist im voraus und in voller Höhe in bar zu entrichten.
Bei längerer Mietdauer kann der Vermieter eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung ist Einigungssache zwischen Mieter und Vermieter. Bei vorzeitiger Rückgabe des Studios wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.
Eine Kaution in Höhe von 100,00 € in bar ist bei Übernahme der Studioräume zu hinterlegen.
Die Kaution wird bei Rückgabe der Studioräume, sowie Schadenfreiheit an den Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen sowie technischer Gerätschaften abzüglich eventuell anfallender erhöhter Mietentgelte (bei Zeitüberschreitung) und anderer Kosten (Papierhintergrund, Stoff,Reinigung etc.) zurückerstattet.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4.Nutzung und Eigentum
Alle gemieteten Räume und Geräte bleiben auch während der Mietzeit unser Eigentum. Die Überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen.
Der Mieter hat die bestehenden Arbeits-und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für Ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt.
In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
Grundsätzlich ist ein Umbau der Mietgeräte nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile.
Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden (es ist keine Nutzung außerhalb zulässig).
Das Rauchen in allen Räumlichkeiten (Studio, Toiletten, Umkleide/Dusche, Empfang) ist im Sinne aller Kunden und der Geräte ausdrücklich untersagt. Bereitgestellte Aschenbecher im Aussenbereich sind zu benutzen.
In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.
Bei groben Verstößen gegen gesetzliche und mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände/Räume auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen.
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung einzuhalten und gemietete Geräte mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich zurückzugeben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung der Mieträume und Mietgeräte bei Terminüberschreitung besteht nicht. Eine Nutzung über die geplante Mietzeit hinaus kann erfolgen, sofern das Studio nicht bereits wieder belegt ist. Es wird dafür der gleiche Stundensatz berechnet.
Die Berechnung für die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Beginn der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt die Räume nutzt.
Vereinbarte Termine müssen spätestens sieben Tage vor geplantem Produktionsbeginn schriftlich abgesagt werden.
Anderenfalls wird der volle Mietpreis für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend der Preisliste berechnet.
Kosten/Zeiten für Auf- und Abbau sind nicht im Mietpreis inbegriffen und müssen bei der Buchung des Mietzeitraums berücksichtigt werden.
Des weiteren verpflichtet sich der Mieter sich, bei der Benutzung des angemieteten Studios durch sein Verhalten eine unnötige Belästigung der Hausgemeinschaft und der Nachbarn zu vermeiden. Der Mieter weist andere Personen, die mit ihm in diesen Räumlichkeiten sind, darauf hin.
5.Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel,Defekte und Verlust der Mietsache (Geräte/Zubehör etc.) sofort an uns zu melden, damit geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können.
Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Werden Geräte, Teile von Geräten, Ausrüstungsgegenstände und dergleichen während der Mietdauer durch sachgerechten Gebrauch beschädigt oder unbrauchbar (sogenannte Verschleißteile), so bemühen wir uns als Vermieter um schnellstmöglichen Ersatz.
Ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich, kann sowie von Vermieter- bzw. Mieterseite außerordentlich gekündigt werden.(Haftungsausschluss siehe Punkt 6 ).
Es wird vom Vermieter bei Übergabe und Rücknahme der Räume/Geräte zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll gemacht. Es steht im Interesse des Mieters hierbei mitzuwirken, anderenfalls gilt die Abnahme des Vermieters als akzeptiert. Der Mieter hat das Studio im Ursprungszustand (aufgeräumt/gereinigt) zurückzugeben.
6. Versicherung und Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die im direkten Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung stehen. Insbesondere können keine Forderungen Dritter gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden, mit Ausnahme von Schäden aus Abnutzung durch den vertragsmäßigen Gebrauch.Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Abnutzung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters.
Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haften, auch für unser Personal, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Der Mieter haftet auch für Personen- und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher (Dritte) entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.
Beschädigte Geräte und Einrichtungsgegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis/Wiederherstellungspreis bzw. die Kosten für Verbrauchsmaterial (Papier), eventuelle Reinigungskosten (Raum, Stoff etc.) lt. Preisliste in Rechnung gestellt.
Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters oder seiner Begleitpersonen stehen, wie Garderobe, Kamera, Speicherkarten, Laptop, Handy etc. wird keine Haftung übernommen. Also bitte selber auf seine Sachen aufpassen.
7.Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist Großbettlingen.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.
Stand September 2009